Bayerns Antisemitismusbeauftragter Dr. Spaenle fordert öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf, seiner gesellschaftlichen Verantwortung für Jüdinnen und Juden gerecht zu werden
„Bei Personalentscheidungen nötige Sensibilität an den Tag legen und nicht Antisemitismus fördern“
MÜNCHEN. Der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Dr. Ludwig Spaenle, hat sich heute mit Sorge hinsichtlich von Personalentscheidungen in der ARD und im ZDF an die Intendantin des Bayerischen Rundfunks, Dr. Katja Wildermuth, als Vertreterin Bayerns in der ARD sowie an den Intendanten des Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), Thomas Bellut, gewandt. „Gerade der öffentliche Rundfunk muss die nötige Sensibilität bei der Auswahl von journalistischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Tag legen. „Es darf nicht sein, das Bewerberinnen und Bewerbern, die sich antisemitisch geäußert und das Existenzrecht Israels in Frage gestellt werden, eine Tätigkeit im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen erhalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland und die Länder selbst eine ganz besondere Verantwortung für den Schutz von Jüdinnen und Juden.“
Anlass für die Warnung von Dr. Spaenle waren Personalentscheidungen, die der WDR wie auch das ZDF zugunsten von Personen treffen wollten oder getroffen haben, die sich antisemitisch geäußert oder das Existenzrecht Israels in Frage gestellt haben.“ Der hohe Anspruch von Qualitätsjournalismus, den die Öffentlich-Rechtlichen erheben, und die Zuweisung von Rundfunkgebühren sei mit einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung verbunden. Es sei sehr bedenklich, wenn erst öffentliche Proteste nötig seien, um ein solches Vorgehen zu verhindern.
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